Gastronomie: Auswirkungen der Steuersatz-Änderungen 2020/2021 (MwSt)
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 Published On Jul 6, 2020

Rechtsstand: 06.07.2020

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Der Gesetzgeber hat aufgrund der Corona-Krise die Steuersätze in der Umsatzsteuer gesenkt (befristet). Dies betrifft alle Branchen, aber vor allem die Gastronomie. Denn für Gastronomen sind zusätzlich Änderungen getroffen worden, dass die Abgabe von verzehrfertigen Speisen (Verpflegungsleistungen) dem ermäßigten Steuersatz unterliegen (bis 30.06.2021). Dies gilt jedoch ausdrücklich nicht für die Abgabe von (alkoholischen und alkoholfreien) Getränken nach § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG. Besonderheiten können sich zudem bei Kombiangeboten (Buffet, All-Inclusive-Angeboten) ergeben, denn insoweit ist eine Aufteilung in Speisen und Getränken notwendig.

Speisen / Verpflegungsleistungen
01.07.2020-31.12.2020: 5%
01.01.2021-30.06.2021: 7%
ab 01.07.2021: 19%

Ausnahme Getränke
01.07.2020-31.12.2020: 16%
ab 01.01.2021: 19%

Zudem ist besonders auf die korrekte Verbuchung von Geschäftsessen zu achten.

Mit BMF-Schreiben vom 02.07.2020 hat die Finanzverwaltung zudem Vereinfachungs- und Nichtbeanstandungsregelungen getroffen.

https://www.bundesfinanzministerium.d...

#Gastronomie #Steuersätze #MwSt

Daniel Denker ist Dipl.-Finanzwirt, Master of Arts in Taxation, hat das Steuerberaterexamen erfolgreich abgelegt und ist derzeit als Betriebsprüfer in der Finanzverwaltung tätig. Ferner bildet er Finanzbeamte und Steuerberater aus. Dieses Video ist nicht in dienstlicher Eigenschaft erstellt worden und gibt lediglich die persönlichen Einschätzungen des Referenten wieder. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte www.steuer-webinar.de.

Dieses Video beinhaltet keine steuerliche Hilfeleistung im Sinne des StBerG. Von den Vorbehaltsaufgaben eines Steuerberaters im Sinne des StBerG wird sich hiermit ausdrücklich distanziert. Die Webinare / Videos / Seminare ersetzen keine individuelle Steuerberatung und werden als solche auch nicht beworben.

Disclaimer:
Der Referent übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Verfasser , welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich im weitest zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Die steuerlichen Rahmenbedingungen sind immer im Einzelfall zu prüfen und können in diesem Einzelfall von Darstellungen und Informationen im Video abweichen.

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